Es vergeht kaum ein Tag, wo man nicht die Scherben zertrümmerter linker Grundwerte und Überzeugungen, systematisch zerstört von Oskar Lafontaine, Sahra Wagenknecht, Dieter Dehm und Anderen, aufzusammeln versucht. Wie soll eine linke Partei glaubhaft sein, wenn sie sogar in der Asylfrage Pegida, der AfD, der CSU, in Teilen der CDU und der SPD folgt?
Das Ko-Kreis-Mitglied der Ema.Li Bund, Peter Laskowski hat zu den neusten Ausführungen der von Sahra Wagenknecht augenscheinlich dominierten Linksfraktion eine Stellungnahme abgegeben, die wir hiermit veröffentlichen:
„Wer Gastrecht missbraucht hat Gastrecht verwirkt.“ ist populistische Kackscheiße, aber niemals links!
„Wer Gastrecht missbraucht hat Gastrecht verwirkt.“ [1] teilte die Genossin Wagenknecht auf der Pressekonferenz der Bundestagsfraktion der Linken am 11. Januar 2015 der verdutzten Öffentlichkeit mit. Erschreckender, als die die Tatsache, dass sie, wortgleich mit Politikern von Union [2] und SPD für die Doppelbestrafung durch Abschiebungen eintritt, ist, dass sie sich an dem Wettbewerb des Populismus über das „Härter gegenüber Flüchtlingen“ beteiligt. Asyl ist kein Gastrecht, Flüchtlinge sind keine Touristen, die am Ende ihres Urlaubs in ein gesittetes Heimatland zurückkehren, wie der Satz suggerieren möchte. Mallorcaurlaub ist etwas anderes als Flucht. .
Grundsätzlich gilt: Wenn jemand ein Verbrechen begeht, dann muss er gerichtlich verfolgt und verurteilt werden. Aber ich sehe da, im Gegensatz zur Genossin Wagenknecht, einfach keine Verbindung zu dem Aufenthaltsrecht dieser Person.
Er kann doch hier im Gefängnis oder sonst wo rehabilitiert werden und dann ein Mitglied unserer Gesellschaft sein. Wir werfen doch auch nicht jeden deutschen Staatsbürger aus dem Land, nur weil ein Verbrechen begeht.
Die Genossen, die populistische Forderungen wie „Wer Gastrecht missbraucht hat Gastrecht verwirkt.“ nachbeten, mögen doch bitte die Frage beantworten: Was ist mit Flüchtlingen, die aus dem Krieg geflohen sind? Wie wollen sie mit ihnen umgehen? Wenn wir sie aufgrund eines Verbrechens abschieben, ist das so ähnlich wie die Todesstrafe. Populistisch „Wer Gastrecht missbraucht hat Gastrecht verwirkt.“ nachbeten bedeutet auch, sich den Konsequenzen des Postulats zu stellen.
Prinzipiell gilt das Strafvollzugsgesetz und damit das Resozialisierungsgebot für ausländische Inhaftierte genauso wie für die deutschen Mitgefangenen. Aber nur prinzipiell. Den aufgrund der drohenden Abschiebung nach dem Motto „Wer Gastrecht missbraucht hat Gastrecht verwirkt.“ scheiden viele Maßnahmen für Ausländer aus.
Juristisch sind die, die „Wer Gastrecht missbraucht hat Gastrecht verwirkt.“ postulierenden in Deutschland auf der sicheren Seite.
Das geltende deutsche Recht betont sogar extra, dass die Ausweisung, wie die ihr folgende Abschiebung keine Strafe sei, sondern eine ordnungsrechtliche Maßnahme. So auch das Bundesverfassungsgericht.
Diese Rechtsauffassung ignoriert die einschneidenden menschlichen Folgen von Ausweisung oder Abschiebung und statuiert die Abschiebung als Verwaltungsakt.
Auf diese Weise muss man zwei unbequeme Frage nicht stellen:
Zum einen diejenige, ob es sich bei der Abschiebung nicht um eine doppelte Bestrafung des ausländische Straftäters handelt, der ja vorher schon inhaftiert war?
Zum anderen stellt sich die Frage, ob man nicht die im Grundgesetz verbürgte Gleichheit vor dem Gesetz verletzt, wenn man ausländische Straftäter nach der Haft abschiebt, während ihre deutschen straffälligen Altersgenossen nur eine Haftstrafe absitzen müssen.
Für die Linke muss gelten, die Frage der Ausweisung als Repressionsmittel gegenüber straffällig gewordenen Ausländern politisch zu diskutieren.
Dabei muss die Frage der Freiheits- und Bürgerrechte im Vordergrund stehen. Eine Linke muss auf die Unmenschlichkeit und Ungerechtigkeit der Doppelbestrafung hinweisen und sie bekämpfen und nicht in den Wettbewerb des schnellsten Abschiebens von straffällig gewordenen Ausländer eintreten.
Durch das Auseinanderreißen von Ehepaaren und Familien von Straffällig gewordenen Ausländern werden völlig Unschuldige getroffen. „Wer Gastrecht missbraucht hat Gastrecht verwirkt.“ bedeutet, das Ehen zerstört, Lebenslinien zerrissen, Kindern der Vater/der Mutter genommen werden. Das ist nicht links!
Während einem deutschen Straftäter nach Verbüßung seiner Strafe alle Anstrengungen einer Resozialisierung zuteil werden und die Verurteilung nach Zeitablauf aus Führungszeugnis und Zentralregister gelöscht wird, wird der nichtdeutsche Täter durch Entzug des Aufenthaltsrechts für immer bestraft. Das ist nicht links!
Wer „Wer Gastrecht missbraucht hat Gastrecht verwirkt.“ nachbetet, ohne die Frage nach dem Sinn des Ganzen und den Folgen für die Betroffenen zu stellen betreibt eine populistische Politik, aber keine linke Politik.
[1] Sahra Wagenkecht, Dietmar Bartsch, DIE LINKE: Sozialer Aufbruch zu mehr Gerechtigkeit und Frieden https://www.youtube.com/watch?v=R0EiaYfPA-s&feature=youtu.be
[2] „Gastrecht verwirkt“, http://www.sueddeutsche.de/…/politische-konsequenzen-koalit…